Stornierung und Umbuchung:
(1) Kinderkurse folgen einer vertraglichen Bindung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Die Teilnahme an den Kinderkursen ist nur mit einem Vertrag möglich, welcher vorab abgeschlossen werden muss. Dort sind die weiteren AGBs zu finden, welche vor Vertragsabschluss gelesen und per Unterschrift zugestimmt werden müssen.
(2) Probestunden, Privatstunden und Einzelstunden können bis zu 24h vor Beginn der Stunde kostenlos storniert werden, danach ist eine Neubuchung notwendig.
(3) Ferienkurse und Workshops sind bis zu 30 Tage vor Beginn des Kurses kostenfrei stornierbar, danach ist der volle Betrag fällig. Wird eine Ersatzperson gefunden, kann diese den Platz einnehmen.
(4) Ferienreisen sind nicht erstattungsfähig und mit ab Tag der Buchung nicht mehr stornierbar. Eine Ersatzperson kann den Platz übernehmen.
Widerrufsrecht:
(1) Der Widerruf bei Kinderkursen mit Verträgen kann binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem wir den unterschriebenen Vertrag von Ihnen erhalten haben (Zugang) oder, sollten Sie bzw. Ihr Kind vor Übergabe des unterzeichneten Vertrages bereits an einem oder mehreren Kursterminen teilgenommen haben, mit dem Tag der ersten Kursteilnahme, bei der es sich nicht um einen „Schnuppertermin“ gehandelt hat.
Workshops, Ferienkurse, Ferienreise, Privatstunden, Kindergeburtstage und Jungesellinnenabschiede sind vom Wideruf ausgeschlossen.
Haftung und Versicherung:
(1) Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten sowie die Teilnahme am Unterricht erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr, sowie eigenes Risiko.
Luftakrobatik ist eine prinzipiell körperlich anstrengende und gefahrgeneigte Sportart. Jede/r Teilnehmer:in ist selbst dafür verantwortlich, dass sein/ihr gesundheitlicher Zustand sowie die körperliche Belastbarkeit den Anforderungen entspricht. Bei Minderjährigen ist dies von den Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Die Trainer:innen sind berechtigt, bei offenkundigen Zweifeln an der Trainingstauglichkeit eine/n Teilnehmer:in vom Training auszuschließen, jedoch nicht verpflichtet, die Trainingstauglichkeit festzustellen oder zu überwachen.
(2) Aircrobatic-Studios übernimmt keine Haftung für Unfälle, die während der Teilnahme an den Kursen entstehen, es sei denn, der Unfall beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Aircrobatic-Studios. Teilnehmer:innen wird geraten, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
(3) Für Personen- und Sachschäden übernimmt Aircrobatic-Studios keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Trainer:innen oder von Aircrobatic-Studios oder es handelt sich um eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der Höhe nach auf die jeweiligen Höchstsätze der bestehenden Haftpflichtversicherung von Aircrobatic-Studios bzw. der Berufshaftpflichtversicherung des Trainers/der Trainerin, sofern diese:r persönlich haftet, beschränkt.
(4) Für Personen- und Sachbeschädigungen durch die Kursteilnehmenden haften diese nach den gesetzlichen Bestimmungen
(5) Aircrobatic-Studios übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Garderobe und mitgebrachten Wertgegenständen und für Wegeunfälle.
(6) Die Aufsichtspflicht der Trainer:innen für minderjährige Kursteilnehmer:innen beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichtes im Trainingsraum. Sie erstreckt sich insbesondere nicht auf die Teilnahme an anderen Trainingsangeboten außerhalb der Unterrichtszeit. Die Teilnahme von Minderjährigen am offenen Training setzt grundsätzlich die Anwesenheit einer erwachsenen, ggf. von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Aufsichtsperson voraus. Bei internen/externen Veranstaltungen beschränkt sich die generelle Aufsichtspflicht auf die unmittelbare Auftrittszeit (z.B.: Bühne, Garderobe) des Teilnehmers.